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Für den sicheren Weg

Sie haben ein rechtliches Problem? Bei uns sind Sie in jedem Fall richtig.

Fachliches Wissen

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Lange Erfahrung

Wir sind seit Jahren erfolgreich für unsere Mandanten in vielen rechtlichen Bereichen beratend und vor Gericht tätig. Profitieren auch Sie von dieser Erfahrung.

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Unsere Kanzlei

Die Kanzlei wurde am 30.01.1989 von Herrn Rechtsanwalt Jörg Kühn in Räumlichkeiten am Bahnhofsplatz 1 in Homburg eröffnet.

Im August 1993 erfolgte der Umzug in die Bexbacherstraße 43/Ecke Richard-Wagner-Straße in Homburg.

Nachdem Herr Rechtsanwalt Kühn 7 Jahre als Einzelanwalt tätig war, nahm Anfang Mai 1996 Rechtsanwältin Karin Mettendorf ihre Tätigkeit für die Kanzlei auf.

Seit dem 23.05.2018 wird unser Team durch Frau Rechtsanwältin Milena Kühn, der Tochter des Kanzleigründers, verstärkt.

Rechtsprobleme betreffen oft nicht nur ein Rechtsgebiet. Bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, bei dem Sie verletzt werden, kann es z.B. Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben, mit dem Arbeitgeber, der Berufsgenossenschaft oder der privaten Unfallversicherung. Eventuell wird noch ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hier sind allein 5 Rechtsgebiete betroffen.

Auch bei Scheidungsverfahren ist oft eine Vielzahl anderer Angelegenheiten zu regeln. Gerade auch bei Unternehmen oder Selbstständigen treten Probleme aus den unterschiedlichsten Bereichen auf.

Unsere Anwälte verfügen über Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Da wir Sie umfassend beraten möchten, haben wir uns bewusst dagegen entschieden, unsere Tätigkeit ausschließlich auf diese Bereiche zu begrenzen.

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Unsere Anwälte und unser Team

Unsere Anwälte verfügen über Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht.

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Rechtsanwalt Jörg Kühn

Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

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Rechtsanwältin Karin Mettendorf

Fachanwältin für Sozialrecht

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Rechtsanwältin Milena Kühn

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Manuela Kühn

Buchhaltung

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Ramona Steinebach

Sekretariat

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Stefanie Maurer

Sekretariat

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Jessica Bettinger

Sekretariat

Vita

  •  1978 Abitur am Staatlichen Realgymnasium in St. Ingbert 

  • 1978 - 1979 Wehrdienst

  •  1979 - 1985 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes Abschluss mit dem 1. juristischen Staatsexamen 

  • 1986 - 1988 Referendardienst beim Landgericht Saarbrücken Abschluss mit dem 2. juristischen Staatsexamen 

  • 1989 im Januar  Zulassung zum Rechtsanwalt. Eröffnung der Kanzlei in Homburg 

  • 2004 Teilnahme an den Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht und Familienrecht 

  •  2005 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht  

  • 2006 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht 

  • seit 2006 Aufsichtsratvorsitzender eines mittelständischen Unternehmens

  •  1986 Abitur am Helmholtz-Gymnasium in Zweibrücken 

  • 1986 - 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Guttenberg-Universität Mainz Abschluss mit dem 1. juristischen Staatsexamen 

  • 1992 - 1995 Referendardienst am Amtsgericht Zweibrücken Abschluss mit dem 2. juristischen Staatsexamen 

  • 1996 Anfang Mai Zulassung zur Rechtsanwältin. Seitdem Tätigkeit als Rechtsanwältin für die Kanzlei Kühn und Kollegen in Homburg  

  • 2003 September- Dezember Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht in Bochum  

  • 2004 Februar-Mai Besuch des Fachanwaltslehrgangs für Sozialrecht in Darmstadt 

  •  2005 Im November Ernennung zur Fachanwältin für Sozialrecht 

  • 2010 - 2015 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes
  • Abschluss mit dem 1. Juristischen Staatsexamen 
  • 2016 - 2018 Referendariat am Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Abschluss mit dem 2. Juristischen Staatsexamen
  • 23.05.2018 Zulassung zur Rechtsanwältin
  • Seitdem tätig als Rechtsanwältin in der Kanzlei Kühn & Coll. in Homburg
  • 23.02.2022 Ernennung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kosten

Hier einige Infos

  • In zivilrechtlichen Angelegenheiten werden diese nach dem sogenannten Streitwert berechnet. Man unterscheidet dabei die außergerichtliche Tätigkeit und die gerichtliche Tätigkeit. Die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit werden teilweise auf die gerichtliche Tätigkeit angerechnet.

    Für eine Erstberatung treffen wir eine Honorarvereinbarung mit Ihnen.

    Die Kosten eines Rechtsstreits trägt grundsätzlich derjenige, der den Prozess verliert. Wird einer Klage nur zum Teil stattgegeben, so muss die Gegenseite auch nur entsprechend den Anteil der Kosten tragen.

    Jede Partei trägt Ihre Anwaltskosten selbst.

  • Hier gilt bis auf Ausnahmefälle eine Rahmengebühr

  • Auch im Strafverfahren gelten grundsätzliche Rahmengebühren. Es ist hier aber üblich, Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis zu treffen.

  • Auch die Gerichtskosten richten sich in der Regel nach der Höhe des Streitwertes. Die Zustellung einer Klage wird davon abhängig gemacht, dass der Kläger die Gerichtskosten bei Gericht einzahlt.

  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt diese die Kosten in den meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten.

    Sie können auch vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob ein konkreter Fall versichert ist.

    Häufig wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, die Sie dann auf jeden fall trage müssen.

  • Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe zu beantragen.

    Im Falle eines Prozesses kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

    Von der Prozesskostenhilfe werden aber nicht die Anwaltskosten der Gegenseite übernommen, falls Sie den Rechtsstreit verlieren.

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